Die GWG-GmbH wurde im Mai 1985 gegründet ist immer noch mit Freude und Engagement im Immobilienbereich tätig. Weiterbildung und Aktualisierung der gesetzlichen Vorgaben, damit
wir immer auf den neusten Stand sind um unsere Kunden umfassend beraten zu können.
Wir bringen seit über 35 Jahren Eigentümer und Suchende zusammen. Der Mensch steht bei
uns im Vordergrund und der persönliche Kontakt ist wesentlicher Bestandteil unserer Arbeit.
Ihr Makler mit Herz und (Sach)Verstand!
Sie wollen.......kaufen oder verkaufen ? mieten oder vermieten ?
Ein Umzug kann die unterschiedlichsten Gründe haben. Dieses bedeutet, neben einem finan-
ziellen Aufwand, oft auch zusätzliche Arbeit.
Freude auf die neue Herausforderung und eine neue Umgebung, aber auch Abschied von
liebgewonnenen Menschen und dem bisherigen Umfeld.
Das ist Aufgabe genug! Um Sie zu entlasten und zu unterstützen, stehen wir Ihnen gerne
vertrauensvoll zur Seite.
Wir stehen für langjährige Fachkompetenz in der Vermittlung von Wohnimmobilien.
Alles aus einer Hand: Einschätzung Marktpreis, Erstellung Exposé, Besichtigungen, Verhand-
lungen, Finanzierungsnachweis, Notarvertrag/Mietvertrag, Übergabe!
Mit Fachwissen, Fingerspitzengefühl und flexiblem Engagement bringen wir Verkäufer und
Käufer bzw. Vermieter und Mieter einer Immobilien zusammen.
Gerade bei schwierigen Objekten (Trennungen, Erbstreitigkeiten, Problemobjekten)
können wir auf gute Verkaufserfolge zurückblicken. Mit Fingerspitzengefühl und
Fachkompetenz konnten wir so manche Probleme gemeinsam zufriedenstellend
lösen.
Unsere Qualität ist niemals Zufall. Sie ist das Ergebnis gesteckter Ziele, ehrlicher Bemühungen
und geschickter Umsetzung. Diese Haltung treibt uns jeden Tag aufs Neue an.
Gesetzesänderung zum 23. 12. 2020
für die Verteilung der Maklerkosten beim Verkauf
Verkäufer und Käufer zahlen künftig 50:50 (jeweils 3 % zzgl. der MwSt.) der anfallenden Maklerkosten. Der Makler muss künftig von beiden Parteien die gleiche Provisionshöhe einfordern.
Besichtigung während der Corona-Maßnahmen:
-> ausschließlich Einzelbesichtigungen
-> kein Körperkontakt - kein Händeschütteln und Abstand
-> Austausch von Dokumenten wird digital vorgenommen
-> Maskenpflicht während der Besichtigung